AGB’s
AGB / Support-Dienstleistungen / Zahlungsabwicklung bei Lian Management
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zahlungsabwicklung sowie die Abrechnung sämtlicher Support-Dienstleistungen von Lian Management. Diese Bestimmungen gelten vollumfänglich für alle direkten Kunden von Lian Management sowie für Kunden der Marke Sitto, sofern diese Support-Leistungen direkt durch Lian Management in Anspruch nehmen. Mit der Beauftragung oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit diesen Bestimmungen einverstanden.
1. E-Mail/Whatsapp Support
Grundsatz: Anfragen per E-Mail oder über andere unentgeltliche Kanäle sind grundsätzlich kostenfrei.
Kostenpflichtiger Mehraufwand: Erfordert die Bearbeitung einer Kundenanfrage einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, der über die einfache Beantwortung hinausgeht und Support- oder Beratungsleistungen darstellt, wird dieser Mehraufwand zum Stundensatz von CHF 150.00 verrechnet.
Hinweispflicht: Lian Management ist bemüht, den Kunden vorab auf die Kostenpflicht des erforderlichen Mehraufwands hinzuweisen.
2. Telefon Support
Unentgeltliche Erstberatung:
Die ersten fünf Minuten jedes Telefonats zu Support- oder Beratungszwecken sind kostenfrei.Kostenpflichtiger Support:
Ab der sechsten Minute wird der Zeitaufwand mit CHF2.50 pro Minute in Rechnung gestellt.Hinweis:
Diese Kosten verstehen sich zuzüglich allfälliger Telekommunikationsgebühren des jeweiligen Anbieters des Kunden.
3. Vor-Ort Support
Fahrtkosten:
Wird ein Vor-Ort-Einsatz notwendig, so wird die An- und Abreisezeit (Fahrzeit) zum reduzierten Satz von $\mathbf{\text{CHF } 100.00}$ pro Stunde in Rechnung gestellt.Leistung vor Ort:
Die tatsächlich vor Ort erbrachte Dienstleistung wird zum regulären Stundensatz von $\mathbf{\text{CHF } 150.00}$ pro Stunde verrechnet.Hinweis:
Die Abrechnung beider Komponenten erfolgt minutengenau. Allfällige Spesen (z.B. Parkgebühren oder Maut) werden dem Kunden zusätzlich nach Beleg verrechnet.
4. Support Wochenende & Notfälle
1. Abrechnungsgrundsatz
Support-Dienstleistungen werden grundsätzlich nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet, sofern nicht explizit eine davon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde (z.B. Pauschalvertrag oder Service Level Agreement).
2. Zuschläge für Randzeiten und Notfälle
Für Support-Leistungen, die ausserhalb der regulären Geschäftszeiten, an Wochenenden oder im Rahmen von Notfalleinsätzen erbracht werden, wird ein Zuschlag von $\mathbf{\text{CHF } 50.00}$ pro Stunde auf den jeweiligen, zu zahlenden Stundensatz der Support-Leistung erhoben.
3. Verbindlichkeit und Zahlungspflicht
Bis zur Erteilung eines expliziten Auftrages sind Support-Dienstleistungen unverbindlich. Mit der Inanspruchnahme von Support-Leistungen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der entsprechenden, gemäss diesen Bestimmungen geltenden Gebühren.
5. Zahlungsbedingungen für Support
- Abrechnung und Zahlungsfrist:
Alle erbrachten Support-Leistungen werden nach deren Erbringung in Rechnung gestellt. Der in Rechnung gestellte Betrag ist innert 15 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. - Folgen bei Zahlungsverzug:
Bei Überschreiten der Zahlungsfrist tritt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Lian Management ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 5% pro Jahr sowie angemessene Mahngebühren zu erheben. - Leistungsunterbruch:
Lian Management behält sich zudem das Recht vor, die Erbringung weiterer Support-Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung einzustellen.
6. Zahlungsabwicklung & Offerten
1. Zahlungsbedingungen und Ratenzahlung
1.1. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 15 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
1.2. Ratenzahlung
Die Möglichkeit einer Ratenzahlung kann je nach Auftragsumfang und Bonität des Kunden individuell vereinbart werden. Lian Management behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Ratenzahlungsgesuche abzulehnen oder die Leistung ausschliesslich gegen vollständige Vorauszahlung zu erbringen.
1.3. Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten
Bei absehbaren oder eingetretenen Problemen im Zusammenhang mit dem Rechnungsausgleich oder dem Zahlungsverkehr ist der Kunde verpflichtet, Lian Management unverzüglich und proaktiv zu kontaktieren.
2. Rechnungsversand und Gebühren
2.1. Versandart
Rechnungen werden standardmässig und kostenfrei elektronisch per E-Mail zugestellt.
2.2. Postzustellung
Wünscht der Kunde eine zusätzliche oder ausschliessliche Zustellung per Post, wird hierfür eine administrative Gebühr von CHF 25.00 pro Rechnung erhoben. Die entsprechende Wahl ist Lian Management schriftlich mitzuteilen.
3. Offerten und Kosten
3.1. Offertenerstellung
Die Erstellung von Offerten ist grundsätzlich kostenfrei.
3.2. Kostenpflichtige Vorabklärungen
Erfordert die Abklärung der Offertgrundlagen die Einholung kostenpflichtiger Dienstleistungen oder Produkte Dritter, werden diese Aufwände dem Kunden vorab transparent kommuniziert und gesondert in Rechnung gestellt.
3.3. Gebühr für unbestätigte Offerten
Für Offerten, auf die innerhalb von 30 Tagen keine Rückmeldung des Kunden erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 fällig. Diese Bedingung gilt als vom Kunden mit der Offertanfrage akzeptiert und wird auf der Offerte selbst explizit ausgewiesen.
Liechtensteinische Landesbank (LLB)
Lian Ospelt Management
IBAN: LI87 0880 0574 9847 7200 1
BIC: LILALI2X
Toniäulestrasse 3., 9490 Vaduz – Liechtenstein
7. Anzahlungen und Vorkasse
1. Anzahlungserfordernis
Bei einem Auftragsvolumen ab $\text{CHF } 2’500.00$ behält sich Lian Management das Recht vor, die Leistung von Anzahlungen (Vorauszahlungen) zu verlangen. Die Höhe dieser Anzahlung wird stets individuell mit dem Kunden abgestimmt und sowohl im Angebot als auch in der Rechnung transparent ausgewiesen.
2. Gültigkeit des Auftrages
Wird eine Vorauszahlung vereinbart und in Rechnung gestellt, gilt der Kundenauftrag erst mit dem bestätigten Eingang des entsprechenden Betrages als rechtsverbindlich angenommen. Die Bearbeitung und Ausführung des Auftrages beginnt ausschliesslich nach der vollständigen Gutschrift der geforderten Anzahlung.
8. Zahlungsverzug / Mahnverfahren
1. Zahlungserinnerung
Bleibt die Zahlung nach Ablauf der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist aus, wird Lian Management zunächst eine Zahlungserinnerung per E-Mail an die uns zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Für diese Erinnerung fallen keine Gebühren an. Die Frist zur Zahlung nach Zugang der Zahlungserinnerung beträgt 15 Kalendertage.
2. Verzugseintritt und Verzugszinsen
Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Verzug. Mit Eintritt des Verzugs ist Lian Management berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 5% pro Jahr auf den offenen Rechnungsbetrag ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum geltend zu machen.
3. Erste Mahnstufe (CHF35.-)
Erfolgt keine Zahlung nach der Zahlungserinnerung, wird die Erste Mahnung versendet. Hierfür erhebt Lian Management eine Mahngebühr (Mahnspesen) in Höhe von pauschal CHF 35.00, welche die durch den Verzug entstandenen Administrativ- und Prozesskosten abdeckt. Die Zahlungsfrist beträgt erneut 15 Kalendertage.
4. Zweite Mahnstufe (Letzte Mahnung / CHF85.-)
Bei weiterhin ausstehender Zahlung folgt die Zweite Mahnung (Letzte Mahnung und Betreibungsandrohung), für die eine Mahngebühr von pauschal CHF 50.00 hinzu berechnet wird. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Kalendertage.
Wichtiger Hinweis zu Mahngebühren: Die genannten Mahngebühren stellen eine Pauschale für den nachweisbaren Verzugsschaden (z.B. Material, Versand, interner Verwaltungsaufwand) dar und gelten als vertraglich vereinbart. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5. Einleitung der Betreibung
Nach ungenutztem Ablauf der Frist der Zweiten Mahnstufe wird, sofern bis dahin keine Zahlung des vollständigen offenen Betrags (inklusive aller Mahnspesen und Verzugszinsen) eingegangen ist, ohne weitere Ankündigung das Schuldentriebverfahren (Betreibung) beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz eingeleitet.
6. Betreibungskosten
Die im Rahmen der Betreibung entstehenden gesetzlichen Gebühren und notwendigen Kosten (z.B. Betreibungsbegehren, gesetzliche Inkassokosten) sind als Verzugsschaden vom Schuldner zu tragen und werden der Rechnung vor Einreichung an das Inkasso Büro angerechnet. Alle darauf folgenden Kosten werden dem Kunden seperat in Rechnung gestellt.
7. Zustellung von Mahnungen
Alle Mahnungen werden primär per E-Mail an die Lian Management zuletzt bekannte E-Mail-Adresse zugestellt. Der Kunde trägt das Risiko des nicht rechtzeitigen Zugangs der E-Mail (z.B. durch Spam-Filter oder fehlerhafte Adressangaben). Aus Beweisgründen kann die Zustellung wichtiger Mahnungen und der Betreibungsandrohung zusätzlich auf einem nachweisbaren Weg (z.B. per Einschreiben) erfolgen.
9. Änderungen der Kontaktdaten
Der Kunde ist verpflichtet, Lian Management unverzüglich über sämtliche Änderungen seiner Kontaktdaten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) in Kenntnis zu setzen.
Die Nichterfüllung dieser Mitteilungspflicht entbindet Lian Management von der Verantwortung für Verzögerungen oder Kommunikationsprobleme. Nachteile, die dem Kunden aufgrund veralteter oder fehlerhafter Daten entstehen, gehen allein zu Lasten des Kunden und begründen keine Haftung seitens Lian Management.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Lian Management ergeben, wird ausschliesslich das Fürstliche Landgericht in Vaduz, Liechtenstein, als Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt ausschliesslich das Recht des Fürstentums Liechtenstein. Die Anwendung des Kollisionsrechts (internationales Privatrecht) sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird explizit ausgeschlossen.
Lian Management
Toniäulestrasse 3.
9490 Vaduz, Liechtenstein
info@lian-management.li
Diese AGB treten ab 20.10.2025 in Kraft und gelten bis auf Weiteres
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden nicht aktiv kommuniziert. Wir bitten unsere Kunden, regelmäßig auf unserer Webseite nach möglichen Änderungen oder Aktualisierungen der AGB zu schauen. Mit der weiteren Nutzung unserer Dienstleistungen stimmen Sie der jeweils aktuellen Version der AGB zu.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 30. Februar 2025 unsere AGB auch für Sitto-Kunden gelten, die Support-Dienstleistungen in Anspruch nehmen.